Ratgeber

Impressumspflicht in Österreich: was auf die Website muss

Welche Angaben gehören ins Impressum einer Website, und woher kommen die Regeln? Dieser Ratgeber fasst die Pflichten aus E-Commerce-Gesetz, Mediengesetz, Unternehmensgesetzbuch und Gewerbeordnung für kleine Betriebe zusammen – mit Checkliste je Rechtsform und den Fehlern, die uns am häufigsten begegnen.

RHost e.U. · Zuletzt aktualisiert:

Kurz beantwortet

Wer ein Impressum braucht und was hinein muss

Jede Website, über die ein Betrieb, eine Praxis oder ein Selbstständiger Leistungen anbietet oder bewirbt, braucht in Österreich ein Impressum. Dort stehen mindestens: Name oder Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, bei eingetragenen Unternehmen Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht, bei Gewerbetreibenden die Kammer und die zuständige Gewerbebehörde, die Berufsbezeichnung samt den anwendbaren Vorschriften und, falls vorhanden, die UID-Nummer. Dazu kommt nach dem Mediengesetz eine Offenlegung mit Unternehmensgegenstand und Sitz.

Das Impressum muss von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar sein, üblicherweise über einen Link in der Fußzeile. Ein Fehler kostet schnell mehr als die Website selbst: Nach dem E-Commerce-Gesetz drohen Verwaltungsstrafen bis 3.000 €, nach dem Mediengesetz bis 20.000 €, dazu Abmahnungen von Mitbewerbern.

Rechtsgrundlagen

Vier Gesetze, ein Impressum

Das Wort „Impressum“ kommt in keinem der Gesetze vor, die es vorschreiben. In der Praxis werden die Angaben aus mehreren Gesetzen auf einer Seite zusammengefasst:

E-Commerce-Gesetz (§ 5 ECG)Gilt für jeden „Diensteanbieter“, also für jede geschäftlich genutzte Website. Verlangt Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Firmenbuchdaten, Aufsichtsbehörde, Kammer, Berufsbezeichnung und UID-Nummer, soweit vorhanden. Die Angaben müssen „leicht und unmittelbar“ zugänglich sein.
Mediengesetz (§ 25 MedienG)Jede Website ist ein Medium, ihr Betreiber der Medieninhaber. Für die meisten Betriebswebsites reicht die „kleine Offenlegung“: Name oder Firma, Unternehmensgegenstand, Wohnort oder Sitz. Websites, die über die Darstellung des eigenen Betriebs hinausgehen – etwa mit einem meinungsbildenden Blog –, müssen zusätzlich Eigentumsverhältnisse, vertretungsbefugte Organe und die grundlegende Richtung offenlegen.
Unternehmensgesetzbuch (§ 14 UGB)Wer im Firmenbuch eingetragen ist, muss auf Geschäftspapieren und auf der Website Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht angeben. Das gilt für die GmbH ebenso wie für das eingetragene Einzelunternehmen (e.U.).
GewerbeordnungGewerbetreibende geben im geschäftlichen Verkehr ihren Namen und den Standort der Gewerbeberechtigung an. Üblich, aber nicht vorgeschrieben ist die GISA-Zahl aus dem Gewerbeinformationssystem Austria.

Dazu kommen je nach Branche berufsrechtliche Vorschriften, etwa das Ärztegesetz für Ordinationen oder die Rechtsanwaltsordnung für Kanzleien. Und für Websites mit Kontaktformular, Statistik oder Bestellmöglichkeit die Informationspflichten der DSGVO – die stehen aber nicht ins Impressum, sondern in die Datenschutzerklärung.

Checkliste

Was ins Impressum gehört – je nach Rechtsform

Die Grundangaben sind für alle gleich. Was darüber hinaus nötig ist, hängt davon ab, wie Ihr Betrieb organisiert ist.

Für alle Betriebswebsites

  1. Name oder Firma – genau so, wie sie im Gewerberegister oder Firmenbuch steht, inklusive Rechtsformzusatz („e.U.“, „GmbH“, „OG“, „KG“).
  2. Anschrift der Niederlassung. Ein Postfach reicht nicht.
  3. E-Mail-Adresse und weitere Angaben, über die man Sie rasch erreicht – meist Telefonnummer.
  4. Unternehmensgegenstand, zum Beispiel „Tischlerei“, „Zahnärztliche Ordination“, „Handel mit Blumen und Gartenbedarf“.
  5. UID-Nummer, wenn Sie eine haben. Kleinunternehmer ohne UID lassen den Punkt weg.
  6. Kammerzugehörigkeit, etwa „Mitglied der Wirtschaftskammer Niederösterreich, Fachgruppe …“.
  7. Berufsbezeichnung und das Land, in dem sie verliehen wurde, dazu die anwendbaren Vorschriften mit einem Verweis, wo sie einsehbar sind – für Gewerbetreibende ist das die Gewerbeordnung auf ris.bka.gv.at.

Zusätzlich je nach Rechtsform

Einzelunternehmen ohne FirmenbucheintragVor- und Nachname des Inhabers, Gewerbebehörde als Aufsichtsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), optional die GISA-Zahl.
Eingetragenes Einzelunternehmen (e.U.)Wie oben, zusätzlich Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht. Der Name des Inhabers gehört dazu, wenn er nicht schon in der Firma steckt.
GmbH, OG, KGFirma, Sitz, Firmenbuchnummer, Firmenbuchgericht; nach dem Mediengesetz die Namen der Geschäftsführer bzw. der vertretungsbefugten Gesellschafter. Bei der GmbH werden häufig auch die Gesellschafter mit ihren Anteilen genannt – Pflicht ist das nur, wenn die Website über die reine Betriebsdarstellung hinausgeht.
Ärzte, Zahnärzte, TherapeutenBerufsbezeichnung wie im Berufsregister, zuständige Kammer (etwa Ärztekammer für Wien oder Niederösterreich), die berufsrechtlichen Vorschriften (Ärztegesetz, Zahnärztegesetz). Keine Gewerbebehörde, weil kein Gewerbe.
Ziviltechniker, Steuerberater, AnwälteStandesvertretung als Aufsicht (Kammer der Ziviltechniker, Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwaltskammer) und das jeweilige Berufsgesetz.
VereineVereinsname, Sitz, ZVR-Zahl, Vereinszweck und die vertretungsbefugten Organe (Obmann, Obfrau).

Wer sich unsicher ist, findet auf der Website der Wirtschaftskammer einen Impressum-Generator, der die Angaben je nach Rechtsform abfragt. Das Ergebnis lohnt sich trotzdem gegenzulesen: Ein Generator kennt weder Ihre UID noch Ihr Firmenbuchgericht.

Platzierung

Wo das Impressum stehen muss – und wo noch

Das Gesetz verlangt, dass die Angaben „ständig, leicht und unmittelbar“ zugänglich sind. Bewährt hat sich eine eigene Seite, die von jeder Seite der Website aus mit einem Klick erreichbar ist:

Link in der Fußzeile jeder SeiteMit der Bezeichnung „Impressum“. Bezeichnungen wie „Info“ oder „Über uns“ genügen nicht, weil Besucher das Impressum darunter nicht erwarten.
Auch am Handy sichtbarEin Link, der nur in einem ausgeklappten Menü oder hinter einem Cookie-Banner liegt, ist nicht „unmittelbar“ erreichbar.
Nicht nur als Bild oder PDFDer Text muss als Text lesbar und kopierbar sein. Eine E-Mail-Adresse als Grafik, um Spam zu vermeiden, ist nicht zulässig.
Datenschutzerklärung getrenntImpressum und Datenschutzerklärung sind zwei verschiedene Pflichten. Beide dürfen auf einer Seite stehen, übersichtlicher sind zwei Seiten mit zwei Links.

Soziale Netzwerke, E-Mail und Geschäftspapiere

Die Offenlegungspflicht endet nicht an der eigenen Website. Ein geschäftlich genutztes Profil auf Facebook, Instagram oder LinkedIn ist ebenfalls ein Medium. In der Praxis genügt dort ein deutlich sichtbarer Link auf das Impressum der Website, etwa in der Profilbeschreibung. Für Ihr Google-Unternehmensprofil verlinken Sie ohnehin die Website, damit ist der Weg zum Impressum kurz.

Geschäftliche E-Mails und Briefpapier unterliegen für Firmenbuch-Unternehmen denselben Angabepflichten nach dem Unternehmensgesetzbuch: Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und -gericht gehören in die Signatur.

Häufige Fehler

Was in Impressen kleiner Betriebe am häufigsten fehlt

Wir sehen bei der Prüfung bestehender Websites immer wieder dieselben Lücken. Die meisten sind in fünf Minuten behoben:

Keine E-Mail-AdresseNur ein Kontaktformular oder nur eine Telefonnummer. Das E-Commerce-Gesetz nennt die E-Mail-Adresse ausdrücklich.
Falscher oder unvollständiger Firmenwortlaut„Tischlerei Muster“ statt „Muster Tischlerei e.U.“, oder eine GmbH ohne Rechtsformzusatz. Maßgeblich ist der Wortlaut im Firmenbuch bzw. Gewerberegister.
Veralteter Hinweis auf die EU-StreitbeilegungsplattformDie Plattform wurde im Juli 2025 eingestellt. Der Link führt ins Leere und kann weg.
Alte Adresse oder alte RechtsformDer Betrieb ist umgezogen oder wurde in eine GmbH umgewandelt, das Impressum stammt noch vom Website-Start.
Ein Impressum aus DeutschlandKopierte Vorlagen mit „§ 5 TMG“ oder „§ 5 DDG“ und „Angaben gemäß …“ zeigen deutsches Recht. In Österreich gelten ECG, MedienG und UGB.
Impressum nur auf der StartseiteUnterseiten, Landingpages und der Online-Shop brauchen denselben Link in der Fußzeile.
Fremde Bilder ohne NachweisKein Impressumsfehler im engeren Sinn, aber ein häufiger Grund für Abmahnungen: Fotos aus Bilddatenbanken verlangen meist eine Urhebernennung. Ein Abschnitt „Bildnachweis“ im Impressum ist dafür der übliche Ort.
Folgen

Was ein fehlendes oder falsches Impressum kostet

Ein fehlendes Impressum ist eine Verwaltungsübertretung. Nach dem E-Commerce-Gesetz kann die Bezirksverwaltungsbehörde Geldstrafen bis 3.000 € verhängen, nach dem Mediengesetz bis 20.000 €. In der Praxis wichtiger: Mitbewerber können einen Verstoß nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb abmahnen und auf Unterlassung klagen. Die Anwaltskosten dafür tragen Sie, auch wenn Sie den Fehler sofort beheben.

Weniger greifbar, aber täglich spürbar: Ein Impressum ist für viele Kunden der erste Blick darauf, ob hinter der Website ein echter Betrieb steht. Eine vollständige Seite mit Namen, Adresse und Kammer schafft Vertrauen – gerade bei einer Praxis oder einem Handwerksbetrieb, den man vorher nicht kannte.

Unser Vorgehen

So ist es bei RHost: Impressum und Datenschutzerklärung gehören dazu

Bei jeder Website, die wir bauen, sind die rechtlich erforderlichen Seiten Teil des Projekts – als eigene Seiten „Impressum“ und „Datenschutzerklärung“, verlinkt aus der Fußzeile jeder Unterseite, auch am Handy sichtbar.

Angaben aus Ihren UnterlagenWir übernehmen Firmenwortlaut, Firmenbuch- oder GISA-Daten und Kammerzugehörigkeit aus Ihrem Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug – nicht aus einer Vorlage.
Österreichisches RechtDie Impressen unserer Websites verweisen auf ECG, Mediengesetz und UGB, nicht auf deutsche Paragrafen.
Datenschutzerklärung passend zur TechnikSie beschreibt, was die Website tatsächlich tut: Kontaktformular, Hosting, keine Tracking-Cookies. Mehr dazu im Ratgeber zur Website ohne Cookie-Banner.
BildnachweisVerwenden wir Fotos aus Bilddatenbanken, steht der Nachweis im Impressum.

Die rechtliche Verantwortung für die Angaben bleibt beim Betreiber – wir sind Webdesigner, keine Rechtsberater. Wir sorgen dafür, dass alles, was Sie uns geben, vollständig und an der richtigen Stelle steht. Details zu den Paketen finden Sie in der Übersicht der Webdesign-Pakete, für Betriebe aus der Region unter Webdesign in Klosterneuburg.

FAQ

Häufige Fragen zur Impressumspflicht.

Braucht jede Website in Österreich ein Impressum?

Praktisch jede Website eines Betriebs, einer Praxis oder eines Selbstständigen braucht eines. Das E-Commerce-Gesetz verpflichtet jeden, der über eine Website Leistungen anbietet oder bewirbt, das Mediengesetz jeden Medieninhaber einer Website. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug brauchen nach dem Mediengesetz zumindest Name und Wohnort des Inhabers.

Reicht ein Impressum auf einer Unterseite, oder muss es auf jede Seite?

Eine eigene Seite genügt, wenn sie von jeder Seite der Website aus mit einem Klick erreichbar ist – üblicherweise über einen Link „Impressum“ in der Fußzeile. Die Angaben müssen leicht und unmittelbar auffindbar sein; ein Link, den man erst suchen muss, erfüllt das nicht.

Muss ich meine Telefonnummer ins Impressum schreiben?

Das E-Commerce-Gesetz verlangt Angaben, über die man Sie rasch und unmittelbar erreichen kann, darunter ausdrücklich eine E-Mail-Adresse. Eine Telefonnummer ist nicht zwingend, aber üblich und für Kunden hilfreich. Ein Kontaktformular allein ersetzt die E-Mail-Adresse nicht.

Brauche ich den Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung noch?

Nein. Die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde im Juli 2025 eingestellt, die dazugehörige Verordnung aufgehoben. Ein Link auf die Plattform führt heute ins Leere und sollte aus dem Impressum entfernt werden. Andere Informationspflichten, etwa zur alternativen Streitbeilegung bei Verbrauchergeschäften, bleiben davon unberührt.

Gilt die Impressumspflicht auch für Facebook, Instagram und Google-Profile?

Ja. Auch ein geschäftlich genutztes Profil in sozialen Netzwerken ist ein Medium, für das die Offenlegungspflicht gilt. In der Praxis genügt ein gut sichtbarer Link auf das Impressum der eigenen Website, etwa in der Profilbeschreibung.

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Direkt erreichbarPer Telefon unter +43 677 612 401 30, per WhatsApp oder per E-Mail an office@rhost.at – ohne Ticketsystem.
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