Ratgeber

DSGVO-konforme Website: worauf es ankommt

Hosting, Schriften, Formulare, Cookies und Impressum: die wichtigsten Punkte für eine datenschutzfreundliche Website – praktisch erklärt für kleine Betriebe, Praxen und Selbstständige in Österreich.

RHost e.U. · Zuletzt aktualisiert:

Kurz beantwortet

Das Wichtigste in Kürze

Eine DSGVO-konforme Website verarbeitet nur die Daten, die sie wirklich braucht, und informiert offen darüber. In der Praxis heißt das: ein Hoster mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Schriften und Skripte vom eigenen Server, externe Inhalte und nicht notwendige Cookies erst nach Einwilligung, datensparsame Formulare über HTTPS sowie ein vollständiges Impressum und eine Datenschutzerklärung, die zu Ihrer Website passt.

Hosting

Hosting: Serverstandort und Auftragsverarbeitung

Bei jedem Seitenaufruf verarbeitet der Server personenbezogene Daten – zumindest die IP-Adresse der Besucher, oft auch in Protokolldateien. Der Hoster verarbeitet diese Daten in Ihrem Auftrag. Deshalb brauchen Sie mit ihm einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO – fragen Sie danach, falls Sie noch keinen haben.

ServerstandortEin Server in Österreich ist nicht vorgeschrieben. Bleiben Server und Hoster in der EU, vermeiden Sie aber in der Regel Übermittlungen in Drittländer und damit die zusätzlichen Anforderungen nach Art. 44 ff. DSGVO.
AuftragsverarbeitungsvertragRegelt nach Art. 28 DSGVO, wie der Hoster mit den Daten Ihrer Website und Ihrer E-Mails umgeht.
Verschlüsselung und BackupsArt. 32 DSGVO verlangt geeignete Schutzmaßnahmen und nennt als Beispiele die Verschlüsselung und die rasche Wiederherstellung von Daten nach einem Zwischenfall. Für eine Website heißt das unter anderem: ein SSL-Zertifikat für HTTPS und regelmäßige Datensicherungen.

Beauftragen Sie zusätzlich Dienstleister, die Zugriff auf Ihre Website oder deren Daten haben, prüfen Sie auch dort, ob eine Auftragsverarbeitung vorliegt.

So ist es bei RHost

Die Hosting-Pakete, die wir betreuen, laufen im Rechenzentrum der Simplenet OG in Wien – mit SSL-Zertifikat und täglichen Backups. Die Simplenet OG stellt das Hosting technisch bereit und ist Ihr Vertragspartner. Den Auftragsverarbeitungsvertrag klären Sie deshalb ebenfalls mit ihr. Bei der Auswahl und bei allen technischen Fragen unterstützen wir Sie persönlich. Mehr dazu unter Webhosting mit Serverstandort Wien.

Schriften und Dateien

Schriften und externe Dateien lokal einbinden

Viele Websites laden Schriften, Skripte oder Icons von fremden Servern, zum Beispiel von Google Fonts oder einem Content Delivery Network (CDN). Dabei baut der Browser eine Verbindung zu diesem Server auf und überträgt die IP-Adresse der Besucher – ohne dass diese davon etwas mitbekommen.

Die einfachste Lösung: Legen Sie Schriftdateien, Skripte und Stylesheets auf Ihren eigenen Webspace. Dann lädt der Browser alles vom Server Ihrer Website, und es fließen dabei keine Daten an Dritte.

Web-SchriftenSchriftdateien herunterladen und über den eigenen Server einbinden, sofern die Lizenz das erlaubt – statt sie von Google Fonts oder ähnlichen Diensten zu laden.
Skripte und StylesheetsJavaScript-Bibliotheken und CSS-Dateien von CDNs lokal speichern und selbst ausliefern.
Icons und GrafikenBilder und Icons auf den eigenen Server legen, statt sie von fremden Adressen einzubinden.

Prüfen können Sie das in den Entwicklerwerkzeugen Ihres Browsers: Im Reiter „Netzwerk“ sehen Sie, welche Adressen beim Laden Ihrer Website abgerufen werden.

So ist es bei RHost

Websites von RHost laden Schriften, Skripte und Icons grundsätzlich vom eigenen Webspace – ohne Google Fonts und ohne externe CDNs.

Eingebettete Inhalte

Karten, Videos und Social-Media-Inhalte nur mit Einwilligung

Eingebettete Karten von Google Maps, YouTube-Videos oder Social-Media-Beiträge laden Inhalte direkt vom jeweiligen Anbieter. Schon beim Aufruf werden dabei Daten wie die IP-Adresse übertragen, häufig werden zusätzlich Cookies gesetzt. Solche Inhalte sollten daher erst geladen werden, wenn Ihre Besucher zustimmen.

Die Zwei-Klick-Lösung

Statt der Karte oder des Videos zeigt Ihre Website zunächst einen Platzhalter mit einem kurzen Hinweis auf den Anbieter. Erst nach einem Klick wird der Inhalt tatsächlich geladen. Für die Anfahrt reicht oft auch ein Link zum Routenplaner neben Ihrer Adresse – dann öffnet sich der Kartendienst erst, wenn jemand ihn aktiv aufruft.

Kontaktformulare

Kontaktformulare datensparsam gestalten

Über ein Kontaktformular erhalten Sie Namen, E-Mail-Adressen und Nachrichten – also personenbezogene Daten. Diese Grundregeln helfen, damit das datenschutzfreundlich funktioniert:

Nur nötige FelderFragen Sie nur ab, was Sie für die Bearbeitung der Anfrage wirklich brauchen, und kennzeichnen Sie Pflichtfelder.
Datenschutzhinweis beim FormularEin kurzer Hinweis mit Link zur Datenschutzerklärung direkt beim Formular informiert über die Verarbeitung (Art. 13 DSGVO).
Verschlüsselte ÜbertragungDas Formular wird ausschließlich über HTTPS gesendet, damit Dritte die Eingaben nicht mitlesen können.
Spamschutz ohne TrackingEin unsichtbares Honeypot-Feld hält viele Spam-Bots ab, ohne Daten an Drittanbieter zu übertragen. Externe Spamschutz-Dienste gehören in die Datenschutzerklärung und brauchen je nach Dienst eine Einwilligung.
Klare AufbewahrungLegen Sie fest, wie lange Anfragen gespeichert bleiben, und löschen Sie sie, wenn Sie sie nicht mehr brauchen.
Cookies und Tracking

Cookies und Tracking: erst die Einwilligung

Nach § 165 Abs. 3 TKG 2021 dürfen Informationen auf den Geräten Ihrer Besucher nur mit deren Einwilligung gespeichert oder ausgelesen werden. Ausgenommen ist, was unbedingt nötig ist, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen – etwa ein Cookie für den Warenkorb eines Online-Shops.

Notwendige CookiesDürfen ohne Einwilligung gesetzt werden. Informieren Sie Ihre Besucher trotzdem in der Datenschutzerklärung darüber.
Statistik und MarketingAnalyse-Tools, Werbe-Pixel und ähnliche Dienste, die Cookies oder vergleichbare Techniken nutzen, starten erst nach aktiver Zustimmung.
Gültige EinwilligungVorab angekreuzte Kästchen gelten nicht als Einwilligung. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Zustimmung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

Setzt Ihre Website keine Cookies oder vergleichbaren Techniken ein, die eine Einwilligung erfordern, brauchen Sie auch kein Einwilligungsbanner. Für kleine Websites ist das oft die einfachste Lösung.

So ist es bei RHost

Unsere Websites setzen keine Cookies, für die eine Einwilligung nötig wäre – kein Tracking, keine Werbe-Cookies. Deshalb brauchen sie keinen Cookie-Banner. Möchten Sie später zustimmungspflichtige Dienste wie ein Werbe-Tracking oder eingebettete YouTube-Videos nutzen, besprechen wir vorher mit Ihnen, was dafür nötig ist. Mehr zu unseren Paketen unter Webdesign für Unternehmen.

Impressum und Offenlegung

Impressum und Offenlegung

Für die Pflichtangaben auf Websites gibt es in Österreich mehrere Rechtsgrundlagen. In der Praxis werden sie meist auf einer Seite zusammengefasst, die über einen gut sichtbaren Link erreichbar ist – etwa „Impressum“ im Fußbereich jeder Seite.

§ 5 ECGGilt für kommerzielle Websites: Name oder Firma, geografische Anschrift, Kontaktdaten inklusive E-Mail-Adresse, gegebenenfalls Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht sowie die zuständige Aufsichtsbehörde, außerdem die UID-Nummer, falls vorhanden. Wer gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, nennt zusätzlich die Kammer oder den Berufsverband, die Berufsbezeichnung und die anwendbaren Vorschriften. Die Angaben müssen ständig leicht und unmittelbar zugänglich sein.
§ 14 UGBGilt für Unternehmen, die im Firmenbuch eingetragen sind: Firma, Rechtsform, Sitz, Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht.
§ 63 GewOGilt für Gewerbetreibende, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind: Name und Standort der Gewerbeberechtigung.
§ 25 MedienGOffenlegung durch den Medieninhaber. Enthält eine Website über die Präsentation des eigenen Unternehmens hinaus keine Inhalte, die geeignet sind, die öffentliche Meinungsbildung zu beeinflussen, genügen Name oder Firma, gegebenenfalls der Unternehmensgegenstand, sowie Wohnort oder Sitz. Sonst sind weitere Angaben nötig.

Welche Angaben für Ihre Rechtsform genau nötig sind, erklärt die Wirtschaftskammer in ihrer Übersicht zum korrekten Website-Impressum. Für Praxen und andere freie Berufe können zusätzlich Vorgaben aus dem jeweiligen Berufsrecht gelten.

Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung: was hineingehört

Mit der Datenschutzerklärung erfüllen Sie die Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO. Sie muss zu dem passen, was Ihre Website tatsächlich tut – ein allgemeiner Mustertext ohne Bezug zu Hosting, Formularen und eingebundenen Diensten erfüllt diese Pflichten meist nicht.

VerantwortlicherName und Kontaktdaten, gegebenenfalls auch die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten.
Zwecke und RechtsgrundlagenWofür Sie Daten verarbeiten und auf welcher Grundlage – bei berechtigten Interessen auch, worin diese bestehen.
EmpfängerWer Daten erhält, etwa Hoster oder eingebundene Dienste, und ob Daten in Drittländer übermittelt werden.
SpeicherdauerWie lange Daten gespeichert werden oder nach welchen Kriterien sich das richtet.
Rechte der BetroffenenAuskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit sowie der Widerruf einer Einwilligung.
BeschwerderechtDer Hinweis auf das Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde – in Österreich ist das die Datenschutzbehörde.
Pflicht zur AngabeOb Besucher Daten angeben müssen und welche Folgen es hat, wenn sie es nicht tun.

Aktualisieren Sie die Datenschutzerklärung, sobald Sie neue Dienste einbinden oder Funktionen ergänzen.

Checkliste

Checkliste für Ihre Website

  1. Mit Ihrem Hoster besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag.
  2. Ihre Website ist durchgehend über HTTPS erreichbar.
  3. Schriften, Skripte und Stylesheets werden vom eigenen Server geladen.
  4. Karten, Videos und Social-Media-Inhalte laden erst nach einem Klick.
  5. Nicht notwendige Cookies und Tracking starten erst nach einer Einwilligung.
  6. Kontaktformulare fragen nur nötige Daten ab und verweisen auf die Datenschutzerklärung.
  7. Der Spamschutz überträgt keine Daten an Dritte, oder der eingesetzte Dienst ist in der Datenschutzerklärung beschrieben.
  8. Impressum und Offenlegung sind von jeder Seite aus mit einem Klick erreichbar.
  9. Die Datenschutzerklärung beschreibt alle Dienste, die Ihre Website tatsächlich nutzt, und ist aktuell.

Unsicher bei einem Punkt? Bei technischen Fragen erreichen Sie uns über das Kontaktformular, per Telefon oder per WhatsApp. Rechtliche Detailfragen klären Sie am besten mit einer Anwaltskanzlei.

Unser Vorgehen

So setzen wir Websites um

Datenschutz ist bei unseren Projekten kein Zusatzpaket, sondern Grundlage. Bei den Websites, die wir erstellen, gilt:

Lokal gehostete SchriftenSchriftdateien liegen auf dem Webspace Ihrer Website und werden nicht von fremden Servern geladen.
Keine externen CDNsBibliotheken und Stylesheets binden wir lokal ein, statt sie über fremde Content Delivery Networks zu laden.
Impressum und DatenschutzerklärungBeide sind fester Bestandteil jedes Website-Projekts.
Hosting mit Serverstandort WienAuf Wunsch betreuen wir Ihr Webhosting bei der Simplenet OG – mit SSL-Zertifikat und täglichen Backups.

Mehr zu unseren Leistungen finden Sie unter Webdesign für Unternehmen in Wien und Niederösterreich und Webhosting mit Serverstandort Wien.

FAQ

Häufige Fragen zur DSGVO-konformen Website.

Muss der Server meiner Website in Österreich stehen?

Nein, die DSGVO schreibt keinen bestimmten Serverstandort vor. Liegen Server und Hoster in der EU, fallen aber in der Regel keine Übermittlungen in Drittländer an, für die zusätzliche Anforderungen gelten.

Brauche ich immer ein Cookie-Banner?

Nein. Eine Einwilligung ist nötig, wenn Ihre Website nicht notwendige Cookies oder vergleichbare Techniken einsetzt, etwa für Statistik oder Marketing. Verzichten Sie darauf, brauchen Sie auch kein Einwilligungsbanner – eine Datenschutzerklärung brauchen Sie trotzdem.

Darf ich Google Fonts verwenden?

Ja, wenn Sie die Schriftdateien auf Ihrem eigenen Server speichern und von dort laden. Werden die Schriften direkt von Google geladen, wird dabei die IP-Adresse Ihrer Besucher an Google übertragen.

Wo muss das Impressum stehen?

Die Angaben nach § 5 ECG müssen ständig leicht und unmittelbar zugänglich sein. Üblich ist ein eigener Bereich „Impressum“, der von jeder Seite aus über einen gut sichtbaren Link erreichbar ist.

Neue Website

Datenschutz von Anfang an mitgedacht.

Ob neue Website oder Website-Relaunch: Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, was Ihr Betrieb braucht.

Direkt erreichbarPer Telefon unter +43 677 612 401 30, per WhatsApp oder per E-Mail an office@rhost.at – ohne Ticketsystem.
Aus Kierling bei KlosterneuburgFür Betriebe, Praxen und Selbstständige in Klosterneuburg, Wien und Niederösterreich.