Website ohne Cookie-Banner: wann das geht und wie
Brauchen Sie für Ihre Website überhaupt ein Cookie-Banner? Oft nicht. Dieser Ratgeber erklärt aus österreichischer Sicht, wann eine Einwilligung nötig ist, was ohne sie erlaubt bleibt und wie eine Website entsteht, die ohne Banner auskommt.
RHost e.U. · Zuletzt aktualisiert:
Wann eine Website kein Cookie-Banner braucht
Eine Website braucht kein Cookie-Banner, wenn sie keine Cookies oder vergleichbaren Techniken einsetzt, für die Ihre Besucher zustimmen müssten, und keine Inhalte von fremden Servern lädt, die erst nach einer Zustimmung geladen werden sollten. Technisch notwendige Cookies – etwa für den Warenkorb eines Online-Shops – dürfen ohne Einwilligung gesetzt werden. Eine Einwilligung brauchen vor allem Tracking, Marketing-Dienste und direkt eingebettete Inhalte von Drittanbietern. Eine Datenschutzerklärung brauchen Sie in jedem Fall.
Die Grundlage in Österreich ist § 165 Abs. 3 TKG 2021: Informationen dürfen auf den Geräten Ihrer Besucher nur mit deren Einwilligung gespeichert oder ausgelesen werden. Ausgenommen ist, was unbedingt nötig ist, um einen ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen. Wie eine gültige Einwilligung aussieht, regelt die DSGVO.
Warum so viele Websites ein Cookie-Banner haben
Ein Cookie-Banner ist kein Pflichtbestandteil einer Website. Es wird erst nötig, wenn die Website etwas tut, wofür Besucher zustimmen müssen. Oft sind das Dienste, die ein Baukasten, ein Theme oder ein Plugin mitbringt – ohne dass sich der Betreiber bewusst dafür entschieden hat.
Was ein Banner Besucher und Betreiber kostet
Was ohne Einwilligung erlaubt ist: technisch notwendige Cookies
Nicht jedes Cookie braucht eine Zustimmung. Ausgenommen ist nach § 165 Abs. 3 TKG 2021, was unbedingt nötig ist, um einen Dienst bereitzustellen, den Ihre Besucher ausdrücklich wünschen. Typische Beispiele:
Entscheidend ist der Zweck, nicht die Bezeichnung: Ein Cookie wird nicht dadurch notwendig, dass es in einem Banner unter „notwendig“ einsortiert ist. Analyse-Tools und Werbe-Pixel fallen nicht unter die Ausnahme, auch wenn sie für den Betreiber nützlich sind.
Die Regel betrifft nicht nur Cookies im engeren Sinn, sondern alles, was auf dem Gerät Ihrer Besucher gespeichert oder von dort ausgelesen wird. Auch notwendige Cookies gehören in die Datenschutzerklärung. Ob ein bestimmtes Cookie als notwendig gilt, hängt vom Einzelfall ab – im Zweifel lassen Sie das rechtlich prüfen.
Checkliste: So bauen Sie eine Website, die kein Cookie-Banner braucht
Eine Website ohne Banner entsteht nicht, indem man das Banner weglässt, sondern indem man die Dienste weglässt oder ersetzt, die eines nötig machen:
- Schriften lokal einbinden. Die Schriftdateien liegen auf dem eigenen Webspace, sofern die Lizenz das erlaubt – statt bei Google Fonts oder ähnlichen Diensten.
- Keine externen Skripte und CDNs. JavaScript-Bibliotheken, Stylesheets und Icons liefert der eigene Server aus.
- Karten und Videos als Link oder Zwei-Klick-Lösung. Für die Anfahrt reicht oft ein Link zum Routenplaner neben Ihrer Adresse. Bei der Zwei-Klick-Lösung zeigt ein Platzhalter zunächst nur einen Hinweis auf den Anbieter, geladen wird der Inhalt erst nach einem Klick.
- Spamschutz ohne Drittanbieter. Ein unsichtbares Honeypot-Feld hält viele Spam-Bots ab, ohne Daten an Dritte zu übertragen. Externe Spamschutz-Dienste brauchen je nach Dienst eine Einwilligung.
- Statistik ohne Einwilligungspflicht – oder gar keine. Analyse-Tools mit Cookies oder vergleichbaren Techniken brauchen eine Zustimmung. Es gibt Lösungen, die ohne solche Techniken auskommen – ob eine bestimmte Lösung ohne Einwilligung eingesetzt werden kann, hängt von ihrer Funktionsweise und ihren Einstellungen ab. Wer die Zahlen ohnehin nicht auswertet, verzichtet am einfachsten ganz.
- Hosting in der EU mit Auftragsverarbeitungsvertrag. Das betrifft nicht das Banner selbst, gehört aber zur Grundlage: Mit Ihrem Hoster brauchen Sie einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Mit einem Hoster in der EU vermeiden Sie in der Regel Übermittlungen in Drittländer.
- Datenschutzerklärung aktuell halten. Auch ohne Banner informiert die Datenschutzerklärung darüber, was Ihre Website tatsächlich tut (Art. 13 DSGVO).
Kontaktformular, Bildergalerie oder Anfahrtsbeschreibung lassen sich ohne zustimmungspflichtige Dienste umsetzen. Die einzelnen Punkte erklären wir ausführlicher im Ratgeber zur DSGVO-konformen Website.
Was das bringt – und worauf Sie verzichten
Ihre Besucher sehen sofort Ihre Inhalte, und Sie sparen sich Einrichtung und Pflege eines Einwilligungs-Tools. Dafür verzichten Sie auf Werbe-Tracking und auf Auswertungen, die einzelne Besucher wiedererkennen. Soll Ihre Website vor allem informieren und Anfragen bringen, fällt das meist kaum ins Gewicht.
Wann Sie trotzdem ein Cookie-Banner brauchen
Es kann gute Gründe geben, sich bewusst für zustimmungspflichtige Dienste zu entscheiden. Dann gehört ein Einwilligungsbanner dazu. Typische Fälle:
Wenn Sie ein Banner einsetzen, muss es richtig arbeiten: Zustimmungspflichtige Dienste starten erst nach aktiver Zustimmung, vorab angekreuzte Kästchen gelten nicht als Einwilligung, und der Widerruf muss so einfach sein wie die Zustimmung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Ob Sie solche Dienste einsetzen, ist eine geschäftliche Entscheidung und keine technische Notwendigkeit. Fragen Sie sich, ob Sie die Daten, die ein Dienst liefert, tatsächlich nutzen: Ein Statistik-Tool, in das niemand hineinschaut, ist kein guter Grund für ein Banner.
So ist es bei RHost: Websites ohne Cookie-Banner
Neue Websites bauen wir ohne Cookies, für die Ihre Besucher zustimmen müssten: kein Werbe-Tracking, keine Werbe-Cookies. Deshalb brauchen sie kein Cookie-Banner.
Das gilt auch für unsere eigene Website: rhost.at setzt keine Cookies – auch das Kontaktformular nicht.
Pakete und Preise
Alle drei Webdesign-Pakete setzen wir ohne Cookie-Banner um. Basic kostet 690 € einmalig und umfasst einen One-Pager mit Kontaktformular und Spamschutz. Special kostet 1.190 € (statt 1.890 €) und umfasst bis zu fünf Inhaltsseiten mit Menü und Unterseiten sowie eine DSGVO-konforme Besucherstatistik. Ein Webshop mit WooCommerce, bis zu zehn Inhaltsseiten und bis zu zehn Produkten beginnt bei 2.490 €. Die Preise verstehen sich ohne USt. aufgrund der Kleinunternehmerregelung.
Alle Details finden Sie in der Übersicht der Webdesign-Pakete. Für Betriebe aus der Region gibt es mehr unter Webdesign in Klosterneuburg.
Möchten Sie später zustimmungspflichtige Dienste wie ein Werbe-Tracking oder eingebettete YouTube-Videos nutzen, besprechen wir vorher mit Ihnen, was dafür nötig ist.
Selbsttest: So prüfen Sie Ihre bestehende Website
Was Ihre Website lädt und speichert, sehen Sie in wenigen Minuten selbst – mit den Entwicklerwerkzeugen Ihres Browsers, etwa in Chrome, Firefox oder Edge.
- Öffnen Sie Ihre Website in einem privaten Fenster, damit keine alten Cookies das Ergebnis verfälschen. Klicken Sie ein vorhandenes Banner noch nicht an.
- Öffnen Sie die Entwicklerwerkzeuge – in den meisten Browsern mit der Taste F12 oder per Rechtsklick und „Untersuchen“.
- Wechseln Sie in den Reiter „Netzwerk“ und laden Sie die Seite neu. Tauchen in der Liste fremde Domains auf, lädt Ihre Website Inhalte von Dritten.
- Sehen Sie nach, was gespeichert wurde – je nach Browser im Reiter „Anwendung“, „Speicher“ oder „Web-Speicher“, dort unter „Cookies“ und „Lokaler Speicher“ (in manchen Browsern „Local Storage“).
- Wiederholen Sie die Schritte auf Unterseiten mit Kontaktformular, Karte oder Video.
Finden Sie weder fremde Adressen noch Cookies, die über das technisch Notwendige hinausgehen, spricht viel dafür, dass Ihre Website ohne Banner auskommt. Tauchen dagegen Tracking-Cookies oder fremde Adressen auf, obwohl Sie noch nicht zugestimmt haben, sollten Sie handeln: den Dienst entfernen, lokal einbinden oder erst nach einer Einwilligung laden.
Der Selbsttest ist eine technische Bestandsaufnahme und keine rechtliche Prüfung. Unsicher, was Sie dort sehen? Bei technischen Fragen erreichen Sie uns über das Kontaktformular, per Telefon oder per WhatsApp.
Häufige Fragen zur Website ohne Cookie-Banner.
Ist ein Cookie-Banner in Österreich Pflicht?
Nein, eine allgemeine Pflicht gibt es nicht. Eine Einwilligung ist nötig, wenn Ihre Website nicht notwendige Cookies oder vergleichbare Techniken einsetzt, etwa für Statistik oder Marketing. Verzichten Sie darauf, brauchen Sie auch kein Einwilligungsbanner.
Welche Cookies darf ich ohne Einwilligung setzen?
Cookies, die unbedingt nötig sind, um einen von Ihren Besuchern ausdrücklich gewünschten Dienst bereitzustellen – etwa für den Warenkorb eines Online-Shops oder für einen Login. Ob ein bestimmtes Cookie als notwendig gilt, hängt vom Einzelfall ab.
Brauche ich ein Cookie-Banner, wenn ich Google Maps oder YouTube einbinde?
Wird eine Karte oder ein Video direkt eingebettet, werden schon beim Seitenaufruf Daten an den Anbieter übertragen. Solche Inhalte sollten erst geladen werden, wenn Ihre Besucher zustimmen. Ohne Banner geht es mit einem Link zum Anbieter oder mit einer Zwei-Klick-Lösung, bei der der Inhalt erst nach einem Klick geladen wird.
Kann ich eine Besucherstatistik ohne Cookie-Banner nutzen?
Das hängt vom Werkzeug ab. Analyse-Tools, die Cookies oder vergleichbare Techniken nutzen, starten erst nach aktiver Zustimmung. Ob eine Lösung ohne Einwilligung eingesetzt werden kann, hängt von ihrer Funktionsweise und ihren Einstellungen ab. Bei unseren Websites ist auf Wunsch eine DSGVO-konforme Besucherstatistik möglich, für die kein Cookie-Banner nötig ist.
Brauche ich ohne Cookie-Banner trotzdem eine Datenschutzerklärung?
Ja. Auch eine Website ohne zustimmungspflichtige Cookies verarbeitet personenbezogene Daten – zumindest die IP-Adresse der Besucher und die Angaben aus einem Kontaktformular. Darüber informiert die Datenschutzerklärung, ebenso über technisch notwendige Cookies.
Neue Website ohne Cookie-Banner planen.
Ob neue Website oder Website-Relaunch: Im kostenlosen Erstgespräch klären wir gemeinsam, was Ihr Betrieb braucht.