Förderung für die Website: KMU.DIGITAL, NÖ und Wien
Viele Betriebe fragen vor einer neuen Website, ob es dafür Geld vom Staat gibt. Dieser Ratgeber zeigt, was KMU.DIGITAL, digi4Wirtschaft in Niederösterreich und die Wirtschaftsagentur Wien fördern, was sie ausschließen und worauf Sie vor dem Antrag achten müssen – mit Quellen und Stand.
RHost e.U. · Zuletzt aktualisiert:
Julian RektenwaldIhr persönlicher AnsprechpartnerGibt es 2026 eine Förderung für die Website?
Für eine Website allein: derzeit nicht. Das Bundesprogramm KMU.DIGITAL, das neue Websites und Webshops gefördert hat, ist ausgeschöpft und endet. Die Programme in Niederösterreich und Wien laufen noch bis Ende 2026, fördern aber Digitalisierungsprojekte im Betrieb – eine Website oder ein Webshop als Einzelmaßnahme ist dort ausdrücklich ausgenommen.
KMU.DIGITAL: ausgeschöpft und ab 2027 eingestellt
KMU.DIGITAL war die bekannteste Digitalisierungsförderung für kleine Betriebe in Österreich, ein Programm von Wirtschaftsministerium und Wirtschaftskammer. Die letzte Runde, KMU.DIGITAL 4.0, deckte die Förderperiode 2024 bis 2026 ab. 2026 gab es noch einmal Geld: Seit 12. Jänner konnte die Beratung wieder beantragt werden, seit 7. Mai die Umsetzung.
Inzwischen ist das Budget laut kmudigital.at vollständig ausgeschöpft. Anträge für Beratung und Umsetzung sind nicht mehr möglich, und eine Fortsetzung 2027 gibt es nicht. Als Grund nennt die Seite die Sparmaßnahmen im Bundeshaushalt. Für andere Programme verweist sie an die Förderservice-Stellen der Wirtschaftskammern.
So war die Förderung aufgebaut
Wer noch auf Werbung mit „förderfähig über KMU.DIGITAL“ stößt, kann die Bedingungen hier nachlesen. Sie stammen aus den Förderrichtlinien vom Mai 2024 und galten für Anträge, die vor der Ausschöpfung gestellt wurden:
Die Anträge stellte der Betrieb selbst, online über den aws-Fördermanager. Über die Beratung entschied die Wirtschaftskammer Österreich, über die Umsetzung die Förderbank aws. Leistung, Rechnung und Anzahlung mussten nach dem Antrag liegen. Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gab es nicht: Vergeben wurde nach Eingang, bis das Budget verbraucht war.
Wurden Websites über KMU.DIGITAL gefördert?
Ja, im Thema „E-Commerce, Online Marketing & Social Media“. Die Richtlinie für die Umsetzung nennt als Beispiele die Erstellung einer Website, den Aufbau eines Webshops, Suchmaschinenoptimierung und Social-Media-Marketing. Gefördert wurden Neuinvestitionen samt den Leistungen externer Anbieter, etwa der Programmierung.
Für kleine Betriebe heißt das auch: Eine kompakte Website kann unter der Untergrenze von 2.000 € liegen. Unsere Webdesign-Pakete kosten 690 bis 1.790 € – ein einzelnes Paket hätte die Grenze nicht erreicht. Und ein Website-Relaunch, der nur Design und Inhalte erneuert, war ausdrücklich ausgeschlossen.
Niederösterreich: digi4Wirtschaft
Das Impulsprogramm digi4Wirtschaft finanzieren das Land Niederösterreich und die Wirtschaftskammer Niederösterreich. Es hat drei Teile, die unabhängig voneinander genutzt werden können:
Was digi Investition fördert – und was nicht
Gefördert werden Vorhaben, mit denen ein Betrieb seine vorhandenen Daten besser erfasst, verknüpft und nutzt: Software, Hardware und externe Dienstleistungen, die dafür nötig sind. Das Programmdokument nennt Beispiele wie eine vorausschauende Einsatzplanung im Handwerk oder eine Auslastungsplanung aus Buchungsdaten im Tourismus.
Mit anderen Förderschienen außerhalb von digi4Wirtschaft lässt sich digi Investition laut Programmdokument nicht kombinieren. Genaue Auskunft geben die Förderstelle des Landes Niederösterreich und für Kickstart und Assistent die Technologie- und InnovationsPartner.
Wien: Förderungen der Wirtschaftsagentur
In Wien fördert die Wirtschaftsagentur Wien, ein Fonds der Stadt, Digitalisierungsprojekte von Betrieben. Für kleine Betriebe kommen 2026 vor allem zwei Programme infrage:
Website und Webshop in Wien
Die Förderung Digitalisierung unterstützt Projekte, die auf einem nachvollziehbaren Digitalisierungsplan beruhen und Abläufe im Betrieb verändern. Nicht gefördert werden laut Wirtschaftsagentur „Webseiten-Erstellung oder Erneuerung, Webshops als Einzelmaßnahme“, ebenso Standard-Hardware und Standard-Software. Die Förderung Lebendiges Grätzl nennt als Digitalisierung etwa Bestell- und Warenwirtschaftssysteme; Projekte aus einer Einzelmaßnahme oder ausschließlich aus Marketingmaßnahmen schließt sie aus.
In beiden Programmen bewertet eine unabhängige Jury die Einreichungen im Wettbewerb. Bei der Förderung Digitalisierung dauert es laut Wirtschaftsagentur in der Regel zwei Monate bis zur Entscheidung. Eingereicht wird online, und investiert werden darf erst nach der vollständigen Einreichung.
Julian Rektenwald
Bei RHost haben Sie einen festen Ansprechpartner: Julian Rektenwald betreut Ihr Projekt persönlich – vom ersten Gespräch bis nach dem Start. Sie erreichen ihn direkt per Telefon, WhatsApp oder E-Mail – ohne Hotline und ohne Warteschleife.
5,0 von 5 Sternen bei Google81 Google-Bewertungen · Stand Oktober 2026
„Bin sehr zufrieden mit den Leistungen, vielen Dank für die tolle Website-Betreuung meiner Ordination!“
„Von Anfang an hat die Zusammenarbeit super funktioniert. Herr Rektenwald war jederzeit erreichbar … Die Website ist am Ende genau so geworden, wie wir sie uns vorgestellt haben!“
So gehen Sie vor, wenn Sie eine Förderung nutzen wollen
Die Programme unterscheiden sich im Detail. Einige Schritte gelten aber für alle, die dieser Ratgeber beschreibt:
- Programm klären. Fragen Sie beim Förderservice Ihrer Wirtschaftskammer oder direkt bei der Förderstelle, ob Ihr Vorhaben in ein laufendes Programm passt.
- Vorhaben beschreiben und Angebote einholen. Die Förderstellen verlangen eine Beschreibung des Vorhabens und Angebote bzw. Kostenvoranschläge.
- Antrag stellen – erst dann beauftragen. Bestellungen, Aufträge und Anzahlungen vor dem Antrag machen das Vorhaben nicht förderbar.
- Entscheidung abwarten. In Niederösterreich und Wien bewertet eine Jury die Anträge. Gefördert wird nur, solange Budget da ist.
- Umsetzen und abrechnen. Im genehmigten Zeitraum umsetzen, bezahlen und mit den Rechnungen bei der Förderstelle abrechnen.
„Förderfähig“ heißt noch nicht „gefördert“
Manche Angebote werben mit „förderfähig“. Das heißt nur, dass Kosten dieser Art in einer Förderrichtlinie vorkommen. Ob Ihr Vorhaben gefördert wird, entscheidet die Förderstelle, oft eine Jury, und nur, solange Budget da ist. Bei KMU.DIGITAL ist ein Antrag inzwischen gar nicht mehr möglich. Lassen Sie sich deshalb nie einen Förderzuschuss in ein Angebot einrechnen, bevor die Zusage vorliegt.
Website ohne Förderung: womit Sie rechnen können
Für eine kompakte Firmenwebsite ist eine Förderung derzeit meist kein Thema – die Untergrenzen der Programme liegen bei 5.000 € in Niederösterreich und 7.500 bzw. 10.000 € in Wien. Damit die Kosten trotzdem planbar bleiben:
Ist die Website Teil eines größeren Digitalisierungsprojekts, bauen wir sie als Teil davon und stimmen sie mit den übrigen Bausteinen ab. Für den Förderantrag bekommen Sie von uns ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung, und mit dem Auftrag warten wir, bis Ihr Antrag eingereicht ist. Ob das Projekt gefördert wird, entscheidet die Förderstelle.
Checkliste: Fragen vor dem Förderantrag
- Läuft das Programm noch, und ist Budget da? Gibt es einen Stichtag?
- Erfüllt mein Betrieb die Voraussetzungen, etwa Standort, Branche, Gewerbeberechtigung und Dauer der Tätigkeit?
- Ist mein Vorhaben mehr als eine Einzelmaßnahme – verändert es Abläufe im Betrieb?
- Erreichen die förderbaren Kosten die Untergrenze des Programms?
- Habe ich Angebote mit klarer Leistungsbeschreibung für den Antrag?
- Ist noch nichts bestellt, beauftragt oder angezahlt?
- Wie lange dauert die Entscheidung, und bis wann muss das Projekt umgesetzt und abgerechnet sein?
- Darf ich die Förderung mit anderen Förderungen kombinieren?
Quellen und Stand
Alle Angaben stammen von den Förderstellen selbst, abgerufen am 18. und 19. Oktober 2026:
- KMU.DIGITAL – Abschluss des Förderprogramms (kmudigital.at)
- KMU.DIGITAL 4.0, Förderrichtlinie Modul Beratung (Mai 2024, PDF)
- KMU.DIGITAL 4.0, Förderrichtlinie Modul Umsetzung (Mai 2024, PDF)
- aws: KMU.DIGITAL startet neue Förderphase (7. Mai 2026)
- WKO Kärnten: Neue Fördermittel für KMU.DIGITAL (14. Jänner 2026)
- Land Niederösterreich: Impulsprogramm digi4Wirtschaft (Seite geändert am 13. Oktober 2026)
- Programmdokument digi4Wirtschaft, Version 1.06 (PDF)
- TIP Niederösterreich: digi Kickstart und digi Assistent
- Wirtschaftsagentur Wien: Förderung Digitalisierung
- Wirtschaftsagentur Wien: Förderung Lebendiges Grätzl
Häufige Fragen zur Förderung für die Website.
Gibt es 2026 eine Förderung für eine neue Website?
Für eine Website allein derzeit nicht. KMU.DIGITAL ist ausgeschöpft und wird 2027 nicht fortgeführt. digi4Wirtschaft in Niederösterreich und die Förderung Digitalisierung der Wirtschaftsagentur Wien schließen eine Website oder einen Webshop als Einzelmaßnahme aus. Möglich bleibt eine Website als Teil eines größeren Digitalisierungsprojekts – ob sie dazuzählt, entscheidet die Förderstelle.
Kann ich KMU.DIGITAL noch beantragen?
Nein. Laut kmudigital.at ist das Budget von KMU.DIGITAL 4.0 vollständig ausgeschöpft, Anträge für Beratung und Umsetzung sind nicht mehr möglich, und eine Fortsetzung 2027 gibt es nicht. Für andere Programme verweist die Seite an die Förderservice-Stellen der Wirtschaftskammern.
Wird ein Webshop in Niederösterreich gefördert?
Als Einzellösung nicht. digi4Wirtschaft fördert seit 1. Oktober 2026 Projekte zur Nutzung von Unternehmensdaten mit 20 % der Kosten, höchstens 25.000 €, ab 5.000 € förderbaren Kosten. Homepages, Webshops und Buchungsplattformen ohne Einbindung in die betrieblichen Abläufe schließt das Programmdokument ausdrücklich aus.
Welche Förderungen gibt es in Wien für die Digitalisierung?
Die Wirtschaftsagentur Wien fördert mit der Förderung Digitalisierung Projekte ab 10.000 € mit bis zu 50 %, höchstens 50.000 €. Website-Erstellung oder -Erneuerung und Webshops als Einzelmaßnahme sind ausgenommen. Für Geschäftslokale im Erdgeschoß gibt es zusätzlich die Förderung Lebendiges Grätzl mit bis zu 20.000 €, auch für Digitalisierungsmaßnahmen wie Bestell- und Warenwirtschaftssysteme.
Darf ich die Website beauftragen, bevor ich die Förderung beantrage?
Nein, wenn Sie gefördert werden wollen. Alle hier genannten Programme verlangen den Antrag vor Projektbeginn. Eine Bestellung oder ein Auftrag vor dem Antrag macht das Vorhaben nicht mehr förderbar.
Stellt RHost den Förderantrag für mich?
Nein. Antragsberechtigt ist Ihr Betrieb, nicht der Dienstleister: Den Antrag stellen Sie selbst bei der Förderstelle, und ob gefördert wird, entscheidet allein sie. RHost ist keine Förderstelle. Für den Antrag brauchen Sie meist Angebote – ein schriftliches Angebot mit Leistungsbeschreibung bekommen Sie von uns.
Verrechnet RHost Umsatzsteuer?
Nein. Als Kleinunternehmer verrechnet RHost keine Umsatzsteuer, die Webdesign-Preise sind Endpreise. Die Hosting-Pakete rechnet die Simplenet OG ab, ihre Preise enthalten 20 % USt.
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